Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden grundsätzlich durch Rechtsanwalt Langner respektive Steuerberater Hündgen persönlich erbracht. Sie stehen aus diesem Grund für die Qualität der Leistung auf diesen Rechtsgebieten ein.

Sie können von Herrn Rechtsanwalt Langner Beratungsservice im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht) und des Urheberrechtes erwarten. Dieser Service umfasst im Einzelnen unter anderem die Unterstützung und Hilfe:

Ferner unterstützen Sie Herr Steuerberater Hündgen und ggf. Herr Rechtsanwalt Langner gerne bei Fragen im steuerrechtlichen Bereich. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Unterstützung und Hilfe erwähnt:

Im Übrigen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Langner selbstverständlich gerne bei der Bewältigung von Herausforderungen im zivilrechtlichen Bereich zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Unterstützung und Hilfe erwähnt:

Sämtlicher Schriftverkehr kann in deutscher, englischer oder russischer Sprache geführt werden. Beratungsgespräche (inkl. Telefonate) können in deutscher und englischer Sprache erfolgen.

Abschließend merken wir im Hinblick auf das Leistungsangebot an, dass eine frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder/und Steuerberaters vor allem bei steuerrechtlichen Unternehmungen wichtig ist, da eine ungeprüfte Vorgehensweise oder Vertragsgestaltung häufig zu irreparablen Nachteilen führt. Soweit dabei entstehende Nachteile überhaupt korrigiert werden können, sind damit in den meisten Angelegenheiten ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden, den Sie bei einer vorausgehenden Prüfung und Gestaltung zumindest nicht in diesem Umfang gehabt hätten.